IIllustration der Forderung „ Erhalt des Denkmalschutzes für Peterstraße 20“  (Denk mal an Kempen, Sandra Vizente)

Illustration der Forderung „Erhalt des Denkmalschutzes für Peterstraße 20“
(Denk mal an Kempen, Sandra Vizente/ Burgnebel)

Stadt Kempen, 14. Mai 2014. Das Engagement der Bürgerinitiative „Denk mal an Kempen“ für den Erhalt des Baudenkmals Peterstraße 20 erhält erneut Rückenwind. In einer Stellungnahme unterstützt die Landeskonservatorin Dr. Pufke die Argumentation der Initiative und spricht sich ausdrücklich für den Erhalt des Baudenkmals aus. Sie bescheinigt der Initiative: „Diese Art von Unterstützung für die denkmalpflegerischen Belange in der Stadt Kempen sind von großer Bedeutung für unsere Arbeit als Fachbehörde.“ Bereits seit einem Jahr ist die Stadt Kempen über die Position der Fachbehörde informiert. Wurden bei der öffentlichen Sitzung vom 17. März 2014 bewusst Fakten verschwiegen?

Die Bürgerinitiative „Denk mal an Kempen“ hat nach ihrem Schreiben vom 5. Mai 2014 an das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland über den geplanten Abriss und Neubau im Bereich Peterstraße 20 eine detaillierte Stellungnahme der Landeskonservatorin Dr. Pufke erhalten. Darin geht sie ausführlich auf die Bewahrung der historischen Altstadt Kempens ein. In dem Schreiben heißt es:

„Für den historisch gewachsenen Stadtkern von Kempen ist es von großer Bedeutung, wenn an dieser sensiblen Stelle nicht erneut eine grob maßstabverändernde, gestalterisch nicht an den Schutzzielen des Denkmalbereichs orientierte Architektur errichtet werden würde. Der Denkmalbereich wird u.a. ausgemacht durch Denkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz, die in der Bereichssatzung bewusst aufgeführt wurden. Eine Wiederholung der Neubauarchitektur in Art des Einkaufszentrums „Klosterhof“ bewirkt langfristig einen Verlust der städtebaulichen Qualitäten und Wiedererkennungsmerkmale der Stadt Kempen.“

Laut LVR-Amt hat die Fachbehörde ihre grundsätzlich andere Auffassung als die Untere Denkmalbehörde der Stadt Kempen in mehreren Gesprächen und Stellungnahmen deutlich gemacht. Bereits seit Mai letzten Jahres gab es einen Austausch zu diesem Thema. Sogar ein Vororttermin fand statt.

Mehrere Mitglieder des Bau- und Denkmalausschusses haben der Initiative bestätigt, dass sie weder über Stattfinden und Inhalt der Gespräche und Stellungnahmen, noch über die deutlich ablehnende Haltung des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland informiert wurden. Den Ausschussmitgliedern wurden von Seite der Stadtverwaltung im Entscheidungsprozess rund um Peterstraße 20 sehr entscheidungsrelevante Informationen vorenthalten.

„Wir halten dieses Vorgehen für skandalös und hoffen auf deutliche Reaktionen der Parteien des Kempener Stadtrats. Wir fragen uns, warum die Bedenken des Amts für Denkmalpflege ignoriert und den Mitgliedern des Ausschusses vorenthalten wurden. Dies unterstreicht unsere Forderung nach mehr Transparenz bei Entscheidungswegen und Abstimmungen über Bauvorhaben, die das Kempener Stadtbild betreffen“, macht Marcel Rau, Initiator von Denk mal an Kempen deutlich.

Darüber hinaus geht das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland mit der Forderung der Bürgerinitiative konform, dass der Denkmalschutz des Hauses Peterstraße 20 erhalten bleiben soll, mit der Begründung, „das von der Stadt Kempen in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Schäche, fügt u.E. keine neuen verfahrensrelevanten Erkenntnisse hinzu“ und führt weiter aus: „Fotos des Objektes aus dem Bestand des Landeskonservators aus dem Jahr 1977 machen deutlich, dass sich die zum Zeitpunkt der Eintragung vorliegenden und im Eintragungstext genannten Tatbestandsmerkmale bis heute nicht verändert haben.“

Die Veränderungen im Gebäudeinnern, die von der Stadt Kempen als Argument gegen den Erhalt des Baudenkmals vorgebracht wurden, sind laut LVR-Amt unbedeutend:

„Selbst bei dem Baudenkmal Peterstraße 20 sehen wir den Denkmalwert bei Veränderungen im Gebäudeinneren nicht zwangsläufig entfallen, sondern unter Umständen auf die Gebäudehülle oder eben die straßenseitige Fassade reduziert. Demgegenüber resultiert bei einem als ‚historische Bausubstanz‘ ausgewiesenen Gebäude im Denkmalbereich die Erhaltungswürdigkeit von vornherein im Wesentlichen aus seinem äußeren Erscheinungsbild, da allein dieses das ‚historische Stadtbild‘ von Kempen mitprägen kann; die Substanz im Inneren spielt keine entscheidende Rolle. Daraus folgt, dass die Veränderungen im Inneren auch nicht zum Wegfall des Schutzstatus führen können.“

Die Landeskonservatorin betont auch, dass der geplante Neubau den Umgebungsschutz des Baudenkmals Donkwall 3 verletzen könnte. Das Fazit der Landeskonservatorin:

„Das LVR-ADR würde das Benehmen zu einem Abbruch des Baudenkmales und der aus unserer Sicht erhaltenswerten Bausubstanz (…) nicht herstellen.“

Marcel Rau zeigt sich sehr erfreut über den Rückhalt der Fachbehörde: „Wir sind uns sicher, dass die Löschung von Peterstraße 20 aus der Denkmalliste somit hinfällig ist und werden die weitere Entwicklung an dieser Stelle genauestens beobachten.“ Doch mit diesem Erfolg ist die Bürgerinitiative noch nicht am Ziel. „Unsere Forderungen gehen über den Aspekt Peterstraße weit hinaus. Sie betreffen die gesamte künftige Denkmal- und Baupolitik in Kempen. Diese positive Resonanz bestärkt uns darin, uns weiterhin für den Erhalt der historischen Altstadt einzusetzen und die Kempener Bürger auch in Zukunft über Missstände zu informieren.“

Die Initiative Denk mal an Kempen plant außerdem die Einladung der Landeskonservatorin zum Gespräch zu den Vorgängen rund um Peterstraße 20 anzunehmen und sich zukünftig eng mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland abzustimmen.