Liebe Mitglieder, liebe Interessierte,

im Jahre 1980 erließ der Landtag in Düsseldorf ein erstes Denkmalschutzgesetz für das Land NRW. Es löste Bestimmungen ab, die ihren Ursprung im preußischen Landrecht hatten. Wesentliche Inhalte waren die Einrichtung einer Infrastruktur im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege mit Denkmalbehörden, Denkmalpflegeämtern, Denkmalausschüssen und -räten. Begriffsbestimmungen für Denkmäler, Vorschriften für die Führung von Denkmallisten und die Verfahren der Unterschutzstellung, der Erhaltung und Pflege wurden geltendes Recht.

In Kempen wurde die Pflicht, einen Denkmalausschuss einzurichten, umgesetzt mit der Erweiterung der Zuständigkeit des Kulturausschusses, der sich ab 1983 als Kultur- und Denkmalausschuss  der neuen Aufgabe annahm. Die Erstellung der Denkmalliste nahm ihren Anfang. Zuständig wurden Dr. Carsten Sternberg, der damalige Direktor des Kramer-Museums und sein Custos Werner Beckers. 91 Objekte wurden im ersten Jahr eingetragen, beginnend mit der Probsteikirche, das ist ein Drittel der bis heute vorgenommenen Eintragungen. Das Denkmalschutzgesetz von 1980 sah Listen für Bau- und Bodendenkmäler vor. Im Jahr 2022 wurde ein neues Denkmalschutzgesetz erlassen mit massiven Änderungen. Zusätzlich wurden nun Gartendenkmäler und Bewegliche Denkmäler aufgeführt, Bestimmungen für die Führung der Denkmallisten erweitert bzw. verändert, neue Bestimmungen für Aufgaben und Zuständigkeiten erlassen. Energetische Maßnahmen oder die  Schaffung von Wohnraum wurden gegenüber dem Denkmalschutz gestärkt. Die Fachämter (LVR) wurden, was ihre Möglichkeiten der Einflussnahme angeht, erheblich beschnitten. Musste nach dem bis dahin geltenden Recht Benehmen mit der Unteren Denkmalbehörde hergestellt werden, genügte nun die Möglichkeit der Anhörung innerhalb einer gesetzten Frist. Die Entscheidung der Unteren Denkmalbehörde muss den Empfehlungen der Fachämter nicht folgen. 1980 hieß es im Gesetz unter § 23 Abs. 2:  „Bei jeder Unteren Denkmalbehörde ist ein Ausschuss ihrer Vertretung für die Aufgaben nach diesem Gesetz zu bestimmen. Die Vertretung bestimmt durch Satzung, ob ein Denkmalausschuss gebildet oder welchem anderen Ausschuss diese Aufgabe zugewiesen wird. In der Satzung soll die Möglichkeit vorgesehen werden, dass an Beratungen von Aufgaben nach diesem Gesetz zusätzlich für die Denkmalpflege sachverständige Bürger mit beratender Stimme teilnehmen.“

In der Neufassung von 2022 entfällt die Regelung für den zuständigen Ausschuss. Am 9. März tagt erstmals in der neuen Ratsperiode der Bau- und Denkmalausschuss der Stadt Kempen. Wichtigster Tagesordnungspunkt ist eine Gestaltungssatzung für die Altstadt. Leider gibt es weiterhin keinen eigenständigen Denkmalausschuss oder wenigstens, wie in den Anfangsjahren, eine Verbindung mit dem Kulturbereich. Immerhin muss man konstatieren, dass dieser der einzige kommunale Ausschuss im Kreis Viersen ist, der das Wort „Denkmal“ in  seinem Namen trägt. Anders als in den vergangenen Ratsperioden werden keine sachverständigen Bürger mehr an der Sitzung teilnehmen. Die in den vergangenen Jahrzehnten geübte bewährte Praxis, dass Vertreter der Geschichts- und Heimatvereine an den Beratungen teilnehmen, findet damit ein Ende.

Beunruhigend ist eine Meldung vom 26.11. 25 unter RP Online: „Künftig sollen dem Gesetzentwurf zufolge Anlagen nicht mehr unter das Denkmalschutzgesetz fallen, „die der Landes- oder Bündnisverteidigung, dem Katastrophenschutz, der Unfallhilfe oder die der Abwehr sonstiger außergewöhnlicher Ereignisse zum Schutz der Bevölkerung“ dienen. Auch soll es Vereinen und Verbänden nicht mehr möglich sein, Denkmalschutz für Liegenschaften des Landes und des Bundes, Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke als Denkmäler zu beantragen.“ Ein Gesetzentwurf vom 20.01.2026 ist nun im Anhörungsverfahren.

Eine Relativierung und Schwächung des Denkmalschutzes unter verschiedenen Interessen schreitet voran. Gleichzeitig werden Fachberatung und bürgerliche Mitwirkung beschnitten, geschwächt, beendet. Diese Entwicklungen machen die Arbeit von Heimatkundlern, von Ehrenamtlern in der Denkmalpflege, von Geschichts- und Heimatvereinen  wertvoller denn je, unverzichtbar. Diese Arbeit muss den veränderten Bedingungen gerecht werden. Unser historisches Erbe ist keine Last, es ist prägender Teil unserer Heimat, ihrer und unserer Identität. Auch wenn Ziele die mit Schlagworten wie „Bauturbo“, „Verfahrensbeschleunigung“ oder „Bürokratieabbau“ populär umrissen werden, nachvollziehbar sein mögen, sind wir es vorhergehenden wie nachfolgenden Generationen schuldig, sorgsam mit den Zeugnissen unserer Stadtgeschichte umzugehen, uns für ihren Erhalt und ihre Nutzung einzusetzen.

Für uns als Verein, der sich diese Ziele zur Aufgabe macht, wird die Arbeit nicht einfacher. Dennoch ist es wichtig, sie zu leisten um Geschichte erfahrbar zu halten und den Charakter Kempens zu bewahren. Wir müssen „Denk mal an Kempen“ nicht neu erfinden aber wir müssen ihn unter den veränderten Bedingungen neu ausrichten. Ich hoffe auf eure/Ihre Mithilfe. Ich hoffe auf rege Diskussionen in unserer MV am 17.März. Schön wäre es, wenn sich das eine oder andere Mitglied entschlösse, aktiv mitzuarbeiten, vielleicht sogar im Vorstand.

 

Heinz Wiegers, 1.3. 26