1) Soll der Denkmalschutz für das Haus Peterstr. 20 weiter bestehen bleiben und die Bebauung an dieser Stelle zweigeschossig bleiben?
Die Altstadt darf Ihren Charakter nicht verlieren. Darum müssen die Gebäude an der Peterstraße, aber auch andere Gebäude, die das Bild der Altstadt über Jahrhunderte prägten, erhalten bleiben. Die Zweigeschossigkeit muss auch mit Blick in den Wall erhalten bleiben.
2) Soll die Denkmalliste der Stadt Kempen überprüft und um Aussagen zu siedlungsgeschichtlichen, sozialen oder anderen Aspekten ergänzt werden?
Eine aussagekräftige Denkmalliste ist wichtig für das weitere Vorgehen in der historischen Altstadt. Die Gründe und Umstände für die spätere Unterschutzstellung müssen auch für spätere Generationen erkennbar sein. Insofern müssen die eingetragenen Denkmäler auf Vollständigkeit überprüft werden. Ergänzende Informationen können immer nur nützlich sein.
3) Soll in Kempen ein Denkmalbeirat unter Einbeziehung Kempener Historiker und Historikerinnen und mit der Heimatgeschichte vertrauter Personen eingerichtet werden, der in die Vorbereitungen von Entscheidungen von Rat und Verwaltung einbezogen wird?
Hier gibt es bereits ein organisatorisches Vorbild im Sportbereich. Ein Denkmalbeirat wäre wünschenswert. Er muss dann aber mit den politischen Ausschüssen verdrahtet werden. Dies könnte wie beim Sport geschehen. Der Vorsitzende des Denkmalbeirates (wie der Vorsitzende des Stadtsportbundes) ist geborenes Mitglied im Denkmalausschuss (wie der Stadtsportbundvorsitzende im Sportausschuss).
4) Soll ein vom Bauausschuss getrennter, eigenständiger Denkmalausschuss gebildet werden, um den Interessen des Denkmalschutzes angemessen Rechnung zu tragen?
Bau- und Denkmalausschuss gehören nicht unter ein Dach und sollten in jedem Fall getrennt werden. Nach den Wahlen muss der neue Stadtrat hierzu entscheiden. Wir werden einen Denkmal- und Kulturausschuss anregen.
5) Teilen Sie die Sorge vieler Kempenerinnen und Kempener, dass ein Wohnen in der Innenstadt unerschwinglich wird und beabsichtigen Sie, Maßnahmen gegen diese Entwicklung zu ergreifen?
Diese Sorge ist schon Realität. Für durchschnittliche Einkommen, Alleinerziehende und ältere Menschen ist das Wohnen in der Altstadt jetzt schon nicht mehr zu bezahlen. Hier müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, die das Wohnen in der Altstadt wieder bezahlbar machen. Dies ist eines unserer beiden Schwerpunktthemen im Kommunalwahlkampf.
6) Soll auch in Kempen gem. § 25 DSchG NRW ein Denkmalpflegeplan aufgestellt werden, zu dessen Erstellung wissenschaftliche Partner hinzugezogen werden?
Die bestehende Denkmalliste ist eine Vorstufe zum Denkmalpflegeplan und könnte daher die Grundlage für ein Vorhaben nach § 25 DSchG NRW sein.
Der §25 besagt schon, dass Denkmalpflegepläne erstellt werden sollen. Nur weil hier eine Kann- und nicht eine Muss-Regelung steht, sollte sich Kempen als historische Stadt nicht verstecken, sondern dies als Chance für sich sehen. Daher natürlich hier unsere volle Zustimmung.
7) Sollen künftig massive Eingriffe in das Stadtbild in öffentlicher Sitzung, nur nach vorausgegangenen Bürgerinformationen, ggf. Bürgerversammlungen, entschieden werden?
Die Beteiligung der Bürgerschaft wird in Kempen auch in anderen Bereichen nur unzureichend gepflegt. Dies ist das andere Schwerpunktthema unseres Kommunalwahlkampfes. Gerade bei grundlegenden und langfristigen Entscheidungen müssen Bürgerbeteiligungen Pflicht werden. Erst auf unsere Initiative wurde der Tagesordnungspunkt Petersstr. 20 in den öffentlichen Teil der Bau- und Denkmalausschusssitzung vorgezogen.
Fragen zur Kempener Burg
a) Sollen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Burg der Bürgerschaft vorgestellt und mit ihr diskutiert werden?
Die Burg ist ein prägendes Element unserer Altstadt. Hier ist eine Beteiligung der Bürgerschaft bei der Schaffung einer neuen Nutzung unabdingbar. Nur so erreichen wir auch eine Wertschätzung und Akzeptanz für die spätere Nutzung.
b) Werden Sie sich gegen eine rein kommerzielle Nutzung der Kempener Burg einsetzen?
Ein großes Problem bei der Umsetzung neuer Nutzungen wird die Finanzierung der Umbauten sein. Deshalb dürfen wir uns privaten Investoren, die auch Vorschlägen aus der Bürgerschaft gegenüber offen sind, nicht verschließen. Aber auch eine Nutzung durch Kreis oder Stadt ist denkbar.