Antworten von Bündnis 90/Die Grünen

1) Soll der Denkmalschutz für das Haus Peterstr. 20 weiter bestehen bleiben und die Bebauung an dieser Stelle zweigeschossig bleiben?

Ja! Das was denkmalwürdig ist, muss erhalten bleiben und sich in das Straßenbild einfügen – und dann auch nur zweigeschossig.

2) Soll die Denkmalliste der Stadt Kempen überprüft und um Aussagen zu siedlungsgeschichtlichen, sozialen oder anderen Aspekten ergänzt werden?

Ja! Für eine angemessene Würdigung des jeweiligen Denkmals sind diese Aussagen zwingend erforderlich.

3) Soll in Kempen ein Denkmalbeirat unter Einbeziehung Kempener Historiker und Historikerinnen und mit der Heimatgeschichte vertrauter Personen eingerichtet werden, der in die Vorbereitungen von Entscheidungen von Rat und Verwaltung einbezogen wird?

Ja! Sowohl eine Revision der aktuellen Denkmalliste aber auch die Beratung im politischen Ausschuss ist durch einen Denkmalbeirat zu ermöglichen.

4) Soll ein vom Bauausschuss getrennter, eigenständiger Denkmalausschuss gebildet werden, um den Interessen des Denkmalschutzes angemessen Rechnung zu tragen?

Ja! In der HH Rede von Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.04.14 haben wir schon dafür plädiert, einen neu zu schaffenden „Denkmal- und Kulturausschuss“ zu bilden, um dem Denkmalschutz seine Würde zurück zu geben und den bautechnischen und investorischen Interesse zu entziehen.

5) Teilen Sie die Sorge vieler Kempenerinnen und Kempener, dass ein Wohnen in der Innenstadt unerschwinglich wird und beabsichtigen Sie, Maßnahmen gegen diese Entwicklung zu ergreifen?

Ja! Seit dem Jahr 2007 setzen wir uns für bezahlbaren Wohnraum ein. Vorstellbar sind in Innenstadtnähe des sogenannten Röhnquell-Areals im Bereich Verbindungsstr./St Huberter Str., im nächsten Bauabschnitt des Neubaugebietes „An der Kreuzkapelle“, im Bereich Heyerdrink oder auch auf dem ehemaligen (sanierten) Hemesathgelände auf der Wiesenstr. Maßnahmen: z. B. durch Ermäßigung beim Verkauf städtischer Grundstücke an Investoren, die Wohnungen mit Preisbindung schaffen, oder/und Festschreibung von bis zu 20% geförderten Wohnraum bei städtebaulichen Verträgen.

6) Soll auch in Kempen gem. § 25 DSchG NRW ein Denkmalpflegeplan aufgestellt werden, zu dessen Erstellung wissenschaftliche Partner hinzugezogen werden?

Ja! Zu einer Erstellung eines Gesamtkonzepts für die historische Altstadt bedarf es nach den gemachten Erfahrungen mit dem Zechengelände in Tönisberg und der Peterstraße 20 eines Denkmalpflegeplans.

7) Sollen künftig massive Eingriffe in das Stadtbild in öffentlicher Sitzung, nur nach vorausgegangenen Bürgerinformationen, ggf. Bürgerversammlungen, entschieden werden?

Ja! Transparenz und Bürgerbeteiligung sind das Herz eines demokratischen Entscheidungsprozesses und müssen gerade bei massiven Eingriffen in das Kempener Stadtbild eine herausragende Rolle spielen.

 

Fragen zur Kempener Burg

a) Sollen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Burg der Bürgerschaft vorgestellt und mit ihr diskutiert werden?

Ja! Für einen offenen, ehrlichen und glaubwürdigen Prozess ist es eine zwingende Voraussetzung Nutzungsmöglichkeiten der Burg mit den Betroffenen, also den Kempener Bürgern und Bürgerinnen zu diskutieren.

b) Werden Sie sich gegen eine rein kommerzielle Nutzung der Kempener Burg einsetzen?

Bei der Nutzung der Kemper Burg darf nicht nur die rein kommerzielle Nutzung im Vordergrund stehen, sondern müssen auch öffentliche Interessen miteinbezogen werden, z. B. das Feuerwerk zu St. Martin.