Nur die Denkmaleigenschaft schützt das Haus Peterstr. 20 vor dem Abriss und setzt die Maßstäbe für die Bebauung an dieser Stelle.
Sicherlich besteht in diesem Bereich Sanierungsbedarf, aber in den Planungen muss dieses Haus maßgeblich integriert sein. Deshalb muss der Denkmalschutz des Hauses Peterstr. 20 erhalten bleiben. Sollte ein Neubau im Bereich der Nachbarhäuser an Peterstraße oder Donkwall unvermeidlich sein, muss sich dieser ins Straßenbild einfügen und zweigeschossig erfolgen.